Handlungsbedarf Grundsteuer (Nr. 1.2022)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zum Stichtag 01.01.2022 werden deshalb neue Grundsteuerwerte festgestellt. Hierfür müssen Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermitteln.Gerne unterstützen wir Sie hierbei. In den kommenden Wochen werden wir Sie auf unserer Internetseite zum geplanten Ablauf weiter…

„Köln – Hauptstadt der Steuergeldverschwendung“ (Nr. 25.2021)

Zum Spaß: Auszug aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, in dem Steuerverschwendung angeprangert wird. Köln wird als „Hauptstadt der Steuergeldverschwendung“ bezeichnet. Besonders drei Projekte stechen hervor: Die Baukosten des Archäologieprojekts „MiQua“, die Sanierung der Kölner Oper, die mittlerweile fast eine Milliarde an Kosten erreicht hat und die Hubschrauberstation auf dem Kalkberg. Die Neueröffnung der…

Transparenzregister (Nr. 24.2021)

Ab 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister. Viele Unternehmer werden nun angeschrieben, Verpflichtungen im Rahmen dieses Registers zu erfüllen. Nach der Ansicht der Bundessteuerberaterkammer verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) den Steuerberatern hier beratend tätig zu werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer beurteilt dies jedoch anders. Wir…