Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Nr. 6.2022)
AM 16.02.2022 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Hier einige ausgewählte Eckpunkte: Arbeitnehmer (nur ausgewählte Pflegeberufe) sollen zusätzlich zum Arbeitslohn einen Pflegebonus steuerfrei in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten (Auszahlung noch im März 2022) können. Die Homeoffice-Pauschale soll bis zum 31.12.2022 gelten. Degressive Abschreibung soll bis…