Soforthilfe: Rückzahlungsfrist verlängert (Nr. 5.2022)

Die Frist zur Rückzahlung von Soforthilfe wurde vom 31.10.2022 auf den 30.06.2023 verlängert (Pressemitteilung des Landes NRW vom 25.01.2022). Die Soforthilfe, die zurück gezahlt werden muss, kann auch in Raten bis zum 30.06.2023 überwiesen werden.