Jeder Fall ist einmalig!
Wir versetzen uns in Ihre Lage.
Bitte beachten: Mindestlohn ab 01.01.2026 beträgt 13,90 EUR pro Stunde.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024 endet zum 30.04.2026. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen für 2025 endet zum 28.02.2027.
Vertrauen unserer Mandanten
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Unsere Leistungen
Monat für Monat
Monatliche Buchführung und Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter mit Übernahme aller Meldungen an Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft
Jedes Jahr auf´s Neue
Wir erstellen betriebliche Steuererklärungen für alle Gesellschaftsformen, auch für Vereine, und private Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Erbschaftsteuer.
Besonderheiten
Auto- oder Immobilienkauf, Testament, Vorsorgeverfügung, Darlehensaufnahme, Gründung von neuen Gesellschaften und Unternehmen …