Jeder Fall ist einmalig!
Wir versetzen uns in Ihre Lage.
Bitte beachten: Mindestlohn ab 01.01.2026 beträgt 13,90 EUR pro Stunde.
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen für 2025 endet zum 28.02.2027.
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2026 endet zum 28.02.2028.
Vertrauen unserer Mandanten
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Unsere Leistungen
Monat für Monat
Monatliche Buchführung und Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter mit Übernahme aller Meldungen an Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft
Jedes Jahr auf´s Neue
Wir erstellen betriebliche Steuererklärungen für alle Gesellschaftsformen, auch für Vereine, und private Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Erbschaftsteuer.
Besonderheiten
Auto- oder Immobilienkauf, Testament, Vorsorgeverfügung, Darlehensaufnahme, Gründung von neuen Gesellschaften und Unternehmen …
STeuernews
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Freibeträge und Kindergeld (Nr. 3.2026)
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro.Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro.
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Neuer Mindestlohn (Nr. 2.2026)
Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. 2027 wird er auf 14,60 Euro steigen.Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für den Minijob. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. 2027 steigt sie auf 633 Euro.
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Aktivrente (Nr. 1.2026)
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug…