Sachbezugsfreigrenze steigt (Nr. 2.2022)
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
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Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.