Handlungsbedarf Grundsteuer (Nr. 1.2022)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zum Stichtag 01.01.2022 werden deshalb neue Grundsteuerwerte festgestellt. Hierfür müssen Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermitteln.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei. In den kommenden Wochen werden wir Sie auf unserer Internetseite zum geplanten Ablauf weiter informieren.