Grundfreibetrag ist gestiegen (Nr. 3.2022)

Der Grundfreibetrag für Ledige ist auf 9.984,00 EUR gestiegen (19.968,00 EUR bei Ehepaaren). Gleichzeitig wurde der Tarif leicht verändert um der kalten Progression entgegen zu wirken. Der Spitzensteuersatz von 42% ist bei Ledigen schon bei 58.597,00 EUR zu versteuerndem Einkommen erreicht (117.194,00 EUR bei Ehepaaren).

Der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente für eine Rente die in 2022 startet, beträgt 18%.