Neue Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 (Nr. 12.2021)

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für 2020 müssen erst zum 31.05.2022 beim Finanzamt abgegeben werden, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt. Dies gilt auch für Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen. Für nicht beratende Steuerpflichtige verlängert sich die Frist auf den 31.10.2021. Achtung: wer die Frist nicht einhält muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen rechnen, auch in…

Plus bei Überbrückungs- und Neustarthilfe (Nr. 09.2021)

Der Gesetzgeber hat weiterführende Hilfen im Rahmen von Überbrückungshilfe und Neustarthilfe mit einem Förderzeitraum bis Ende September 2021 beschlossen. Noch ist es nicht möglich, diese Anträge zu stellen und noch kennt man die ganz konkreten Bedingungen nicht. Sobald es konkrete Informationen gibt, werden wir hier darauf aufmerksam machen.