Plus bei Überbrückungs- und Neustarthilfe (Nr. 09.2021)
Der Gesetzgeber hat weiterführende Hilfen im Rahmen von Überbrückungshilfe und Neustarthilfe mit einem Förderzeitraum bis Ende September 2021 beschlossen. Noch ist es nicht möglich, diese Anträge zu stellen und noch kennt man die ganz konkreten Bedingungen nicht.
Sobald es konkrete Informationen gibt, werden wir hier darauf aufmerksam machen.