Kinderwunschbehandlung (Nr. 10.2023)
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen angesetz werden.
Dies gilt jedoch nicht für konkrete Behandlungen im Ausland, die im Inland gegen nationales Recht verstoßen, also illegal sind.