Häusliches Arbeitszimmer: kein Berücksichtigung bei privater Mitbenutzung

Der große Senat des BFH hat nun entschieden, dass Aufwendungen für auch privat genutzte Arbeitszimmer (bzw. Arbeitsecke im Wohnzimmer) nicht abzugsfähig sind. Aus der Begründung des Urteils: Die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen „…gilt auch für Zimmer, die räumlich sowohl zur Erzielung von Einnahmen („Arbeitsecke“) als auch zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Denn wenn schon Aufwendungen für…

Schönheitsreparaturen: Es gibt ein neues Urteil vom BGH hierzu.

Es gibt ein neues Urteil vom BGH (18.03.2015 – VIII ZR 185/14) zu Schönheitsreparaturen. Vermieter sollen nun keine Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen wurde. Vor dem Streit mit Mieter oder Vermieter ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.