Ausbildungskosten für eigene Kinder sind keine Betriebsausgaben
Das FG Münster hat im Januar entschieden, dass Ausbildungskosten, die Eltern für die eigenen Kinder tragen, nicht im elterlichen Betrieb als Betriebsausgaben angesetzt werden können. Das gilt auch dann, wenn die Kinder nach der Ausbildung im elterlichen Betrieb arbeiten. (FG Münster, 15.01.2016)