Elektronisches Fahrtenbuch (Nr. 2.2024)

Damit ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, müssen die Angaben zu den einzelnen Fahrten wie bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch zeitnah eingetragen werden. Eintragungen für mehrere Wochen nachträglich werden in Protokolldateien dokumentiert. Die Finanzverwaltung stellt fest, dass das elektronische Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde. (FG Düsseldorf 24.11.2023, Az 3 K1887/22 H(L))