Transparenzregister (Nr. 24.2021)

Ab 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister. Viele Unternehmer werden nun angeschrieben, Verpflichtungen im Rahmen dieses Registers zu erfüllen.

Nach der Ansicht der Bundessteuerberaterkammer verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) den Steuerberatern hier beratend tätig zu werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer beurteilt dies jedoch anders.

Wir werden diese Situation im Blick behalten und Sie hier über die neue Entwicklung informieren.