Fiskus prüft Steuerhinterziehung bei Airbnb-Vermietern (Nr. 20.2018)

Aus einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ vom 04.05.2018 geht hervor, dass Deutschland ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt habe, wo Airbnb seinen Sitz hat. Die deutschen Finanzbehörden wollen anschließend überprüfen, ob die Airbnb-Vermittler in Ihren Steuererklärungen entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt haben. Wichtig für Sie: Einnahmen aus Airbnb-Vermietung sind steuerpflichtig, aber die damit verbundenen Ausgaben…

Vorfälligkeitsentschädigung (Nr. 18.2018)

Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen von Baudarlehen haben viele Darlehensnehmer ihre Darlehen umgeschuldet. Dabei sind oft Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen. Diese sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen, solange Einkünfte erzielt werden. Wird ein vermietetes Objekt verkauft und im Rahmen des Verkaufs ein dazugehörendes Darlehen gekündigt und es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, dann ist in diesem Fall…

Schäden durch Mieter (Nr. 1.2018)

Verursacht ein Mieter in einer vermieteten Wohnung einen Schaden, zieht aus und lässt den Vermieter auf dem Schaden sitzen, dann sind die Aufwendungen zur Behebung der Schäden für den Vermieter sofort abzugsfähig. Auch wenn die Nähe zur Anschaffung gegeben ist (innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung), gehören die Aufwendungen zur Beseitigung nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten…

Vermietung mit Einbauküche

Wer eine Wohnung mit Einbauküche vermietet, wird diese möglicherweise irgendwann austauschen. Wird die Einbauküche vollständig ausgetauscht, dann sind die dabei entstehenden Aufwendungen kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 14/15)

Grundsteuer mindern bei Vermietungsausfällen

Bei der Vermietung von Immobilien kann es zu Ausfällen von Mietzahlungen kommen. Der Vermieter hat das Recht nach § 33 GrStG einen Antrag auf Minderung/Erlass der Grundsteuer zu stellen, wenn die Mietausfälle zu einer Minderung des Rohertrags von mehr als 50% führen. Ein Antrag ist bis zum 31.03. des Folgejahres zu stellen. Hatten Sie Ertragsminderungen…