Vermietung mit Einbauküche
Wer eine Wohnung mit Einbauküche vermietet, wird diese möglicherweise irgendwann austauschen. Wird die Einbauküche vollständig ausgetauscht, dann sind die dabei entstehenden Aufwendungen kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 14/15)