Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Kinder bei den Eltern

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder können in der Einkommensteuererklärung der Eltern als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Nach § 10 Abs 1 Nr. 3 S. 2 EStG können selbstgezahlte Beiträge angesetzt werden und Beiträge, die im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragen wurden.