Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Kinder bei den Eltern

Steuerlich können bei der Einkommensteuererklärung Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Nach § 10 Abs 1 Nr. 3 S. 2 EStG können aber nicht nur selbstgezahlte Beiträge angesetzt werden, sondern auch Beiträge, die im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragen wurden. Somit ist es möglich, dass zum Beispiel die selbst gezahlten Beiträge eines Kindes bei der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt werden. Unseres Erachtens können von dieser Regelung besonders Eltern von Kinder profitieren, welche sich in ihrer Berufsausbildung befinden und in der Regel keine Einkommensteuer zahlen.