Schäden durch Mieter (Nr. 1.2018)

Verursacht ein Mieter in einer vermieteten Wohnung einen Schaden, zieht aus und lässt den Vermieter auf dem Schaden sitzen, dann sind die Aufwendungen zur Behebung der Schäden für den Vermieter sofort abzugsfähig. Auch wenn die Nähe zur Anschaffung gegeben ist (innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung), gehören die Aufwendungen zur Beseitigung nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten (Az: IX R 6/16).