Fortschreitende Digitalisierung bei Steuerberatern
In den vergangenen Jahren wurde die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen / Steuerberatern an die Finanzverwaltung eingeführt. Es standen zwei Verfahren zur Übermittlung der Steuererklärungen zur Verfügung:
Steuererklärungen konnten ohne „Authentifizierung“ elektronisch übermittelt werden. Für dieses Verfahren musste zusätzlich eine vom Steuerpflichtigen / Mandanten unterzeichnete sogenannte komprimierte Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.
Für das „Authentifizierungsverfahren“ ist es notwendig, dass die Mandanten / Steuerpflichtigen dem Steuerberater eine Zustimmung für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erteilen. Im weiteren Verlauf übermittelt der Steuerberater die Steuererklärung elektronisch an die Finanzbehörden und sendet, wenn erforderlich, Nachweise in Papierform an das Finanzamt. Wichtig ist, dass für diesen Fall die komprimierte Steuererklärung komplett entfällt und nur elektronisch die Daten dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden.
Ab 01.01.2018 wird es für Steuerberater verpflichtend Steuererklärung mit dem Authentifizierungsverfahren elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wir haben bereits begonnen die notwendigen Prozesse in unserer Kanzlei anzupassen. Mittlerweile erhalten Sie einen Ausdruck der Steuererklärungen für Ihre Akten sowie eine Zustimmungserklärung für die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt. Diese Zustimmungserklärung übersenden Sie uns bitte unterschrieben zurück und wir werden in der Folge für Sie die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln sowie weitere Nachweise beim Finanzamt einreichen.