Immobilienfinanzierung: Disagio

Vor einigen Jahren hat es einen ziemlichen Hype bei dem Ansatz von Disagios bei der Finanzierung von zu Wohnzwecken vermieteter Immobilien, also bei Anlageobjekten, gegeben. Dem trat die Finanzverwaltung entgegen. In der Folge gab es einige anhängige Verfahren. Diese Verfahren zogen sich ziemlich hin und sorgten für große Unsicherheit bei den Käufern und Banken. In der Folge haben Banken ihren Kunden die Möglichkeit von Disagios eher nicht angeboten.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist durch verschiedene Urteile (z.b. FG Rheinland Pfalz 4K 1265/13 und BFH IX R 38/14) Klarheit eingetreten. Vereinfachend dargestellt sind 5% Disagio für die Finanzverwaltung akzeptabel, bis zu einer Darlehens-Laufzeit von zehn Jahren.

Was ist ein Disagio?

Sie vereinbaren mit Ihrer Bank ein Darlehen, bekommen aber weniger ausgezahlt. Die Differenz zwischen Darlehenssumme und Auszahlungsbetrag ist das Disagio. Das Disagio wird auf die Zinsen angerechnet. Sie zahlen also auf einen Schlag im ersten Jahr der Immobilienfinanzierung einen hohen Zins. Und der ist, wenn das Disagio 5% der Darlehenssumme nicht übersteigt, sofort abzugsfähig. Eine echte Gestaltungsmöglichkeit. Nach wie vor bieten Banken ihren Kunden nicht die Möglichkeit eines Disagios an. Fragen Sie danach!