Bit-Coins

Vermehrt liest man über Bit-Coins und den Handel mit Bit-Coins. Hier sind noch unglaubliche Gewinnspannen bei Spekulation möglich. Die Gewinne aus der Spekulation mit Bit-Coins werden nach § 22 in Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG behandelt. Das bedeutet: wenn die Bit-Coins länger als ein Jahr gehalten werden und erst bei einem Verkauf nach der Haltefrist von einem Jahr Gewinne entstehen, dann sind diese steuerfrei. (Analog zum Handel mit Gold.)

Achtung: erfolgt der Verkauf vor dem Erwerb, dann sind die Gewinne natürlich steuerpflichtig.