Scheidungskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen mehr
Nach einem neuen BFH-Urteil (18.05.2017 VI R 9/16) sind Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen mehr.
Nach einem neuen BFH-Urteil (18.05.2017 VI R 9/16) sind Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen mehr.
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Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.