Fiskus prüft Steuerhinterziehung bei Airbnb-Vermietern (Nr. 20.2018)

Aus einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ vom 04.05.2018 geht hervor, dass Deutschland ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt habe, wo Airbnb seinen Sitz hat. Die deutschen Finanzbehörden wollen anschließend überprüfen, ob die Airbnb-Vermittler in Ihren Steuererklärungen entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt haben.

Wichtig für Sie: Einnahmen aus Airbnb-Vermietung sind steuerpflichtig, aber die damit verbundenen Ausgaben stellen Werbungskosten dar.