Umwandlung von Lebenspartnerschaft in Ehe (Nr. 21/2018)
Das Eheöffnungsgesetz (November 2017) ermöglicht, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Sobald die Umwandlung vollzogen wurde, ist der ursprüngliche Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft nun der Stichtag für die Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten als Ehepaar.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31.07.2018 ist dies eine Rückwirkung aus steuerlicher Sicht. Bisher verpartnerte Paare, die noch keine Steuererklärungen gemeinsam erstellt hatten, und eine Umwandlung erwägen, sollten prüfen, ob die nachträgliche Beantragung der Zusammenveranlagung für sie günstiger ist. Möglich ist die nachträgliche Zusammenveranlagung in solchen Fällen. Achtung: Das Urteil des FG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.