Sonderabschreibung für die Schaffung von Wohnraum (Nr. 22.2018)

Im Vertrag der großen Koalition wurde die Förderung von frei finanziertem Wohnungsbau beschloßen. Der Referentenentwurf zu einer neuen Sonderabschreibung liegt jetzt vor. Die Förderung soll gelten für frei finanzierte Wohnungen, bei denen der Bauantrag nach dem 31.08.2018 gestellt wurde. Es gibt einige Bedingungen zu beachten. Planen Sie einen vermieteten Neubau? Dann reden Sie bitte mit uns darüber.