Fahrtenbuch (NR. 23/2018)

In den Betriebsprüfungen erleben wir in letzter Zeit verstärkt, dass augenscheinlich gut geführte Fahrtenbücher verworfen werden. Die Konsequenz ist dann in der Regel die Anwendung der so genannten gesetzlichen 1%-Regelung. Und das kann dann oft teuer werden.

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, dann achten Sie bitte darauf, dass jede Fahrt, also Hin- und Rückfahrten getrennt, aufgeführt wird. Tragen Sie Ihre Fahrten immer sofort in ein Fahrtenbuch ein. Geben Sie bitte die Reiseroute, das Reiseziel mit Straßenanschrift bis zur Hausnummer, die besuchte Person bzw. Firma und den Zweck der Fahrt an. Selbstverständlich müssen für jede Fahrt auch Kilometeranfangs- und -endbestand und die gefahrenen Kilometer angegeben werden. Wichtig: Ihr Fahrtenbuch muss eine gebundene Aufzeichnung sein. Lose Blätter, die später gebunden werden können, erfüllen die strengen Formvorschriften nicht.

Die kleinen Felder in den vorgegebenen Fahrtenbüchern reichen für diese Aufzeichnungen oft nicht aus. Dann hilft es z. B. die häufiger angefahrenen Reiseziele zu nummerieren und in einer gesonderten Liste Ergänzungen zu führen. Aber natürlich auch sofort. Diese gesonderte Liste wird zum Bestandteil des Fahrtenbuchs.

Wichtig: Egal wie gut Sie Ihr Fahrtenbuch führen, gibt es trotzdem keine Sicherheit darüber, dass ein Prüfer keine Mängel finden kann.

Bitte reden Sie mit uns über Ihr Fahrtenbuch und Alternativen.