Umzugskosten
Private Umzugskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sich eine Zeitersparnis für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mindestens einer Stunde pro Tag ergibt. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Umzugskosten auch für eine kürzere Zeitersparnis abzugsfähig sind, wenn jedoch eine qualitative Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht wird. Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer…