Pflege durch polnischen Pflegedienst
Aufwendungen für einen polnischen Pflegedienst, der nicht sozialrechtlich anerkannt ist, können trotzdem als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) berücksichtigt werden (FG Baden-Württemberg Az. 5K 2714/15 vom 21.06.2016). Achtung: hier ist eine zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen. Sinnvoll erscheint auch die Prüfung, ob ein Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen günstiger ist. Auf jeden Fall soll der Steuerpflichtige darauf achten, die Aufwendungen unbar zu bezahlen.