Häusliches Arbeitszimmer: personenbezogene Betrachtung

Steuerpflichtige, die gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, konnten bisher unter bestimmten Bedingungen pro Jahr höchstens 1.250,00 EUR für die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers als Aufwand berücksichtigen. Das bedeutete, dass jeder Steuerpflichtige Aufwand nur anteilig von 1.250,00 EUR ansetzen konnte. Der BFH hat nun entschieden, dass diese Regelung nicht Arbeitszimmerbezogen, sondern Personenbezogen auszulegen ist (Az. VI R 53/12). Das bedeutet nun, dass bei gemeinsamer Nutzung jeder Steuerpflichtige bis zu 1.250,00 EUR ansetzen kann.