Haustierbetreuung mit Steuervorteil

Die Betreuung von Haustieren gehört auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung innerhalb einer Wohnung, sondern auch für das Ausführen von Hunden! 20% der Aufwendungen bis 6.000,00 EUR pro Jahr mindern direkt die Einkommensteuer. Allerdings ist eine notwenige Voraussetzung, dass die Aufwendungen immer unbar, also über das Konto bezahlt werden. Und natürlich soll eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden können. Diese positive Entwicklung haben die Steuerpflichtigen einer Entscheidung des Finanzgereichts Düsseldorf zu verdanken (Az. 15K 1779/14E).