Gewinne aus der Spekulation mit Gold: steuerfrei

Anleger, die Ihr Geld in Gold (Barren, Münzen) anlegen, können Gewinne, die beim Verkauf entstehen steuerfrei einnehmen, wenn sich das Gold mehr als 12 Monate im Besitz des Anlegers befand. Die Gewinne aus Anlagen in Zertifikaten, die auf Gold basieren, unterliegen jedoch in der Regel der Abgeltungssteuer (25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).  Hier gibt es aber eine Ausnahme. Gewinne aus Anlagen in Inhaberschuldverschreibungen Xetra-Gold können nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei eingenommen werden. Dies hat der BFH entschieden (VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Die Ausnahme wurde zugelassen, weil die Anlage bei Xetra-Gold zu 95% mit physischem Gold hinterlegt sind.