Dezemberhilfe (Nr. 59.2020)

Laut einer Pressemitteilung vom 27.11.2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Novemberhilfe als Dezemberhilfe verlängert. Wie bei der Novemberhilfe gibt es für mittelbar und unmittelbar Betroffene Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020. Die Antragstellung für…

Neues zur 75%-Wirtschaftschaftshilfe (Nr. 56.2020)

Der Bundeswirtschaftsminister hat am 06.11.2020 erläutert, wer für die Außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgrund der Corona-Schutzverordnung antragsberechtigt ist (siehe auch Steuernews 55.2020) Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die…

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020 (Nr. 55.2020)

Lt. Pressemeldung des Bundesministerium für Wirtschaft vom 05.11.2020 sollen pro Woche der Schließung Zuschüsse in Höhe von maximal 75% der durchschnittlich wöchentlichen Umsätze im November 2019 gewährt werden. Soloselbständige können alternativ zum wöchentlichen Novemberumsatz aus 2019 auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen Leistungen, wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld, die im November 2020 gezahlt…

Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Nr. 54.2020)

Die Bundesregierung hat im Rahmen der jüngsten Corona-Schutzmaßnahmen für den Monat November eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen. Darüber hinaus wird die Überbrückungshilfe 2 im nächsten Jahr in Form einer Überbrückungshilfe 3 von Januar 2021 bis Juni 2021 fortgesetzt. Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Wer kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen? • Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären…

Ausbildungskosten (Nr. 5.2020)

Nun liegt eine BFH-Entscheidung vor: Aufwendungen für Erststudium bzw. Erstausbildung sind keine Werbungskosten (BvL 22/14 bis 27/14). Mit dem BFH-Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit, wonach die Aufwendungen für die Erstausbildung lediglich als Sonderausgaben mit jährlich bis zu max. 6.000,00 EUR angesetzt werden können. Folglich können bei der Behandlung dieser Aufwendungen als  Sonderausgaben auch keine vortragsfähigen Verluste festgesetzt…