Dezemberhilfe (Nr. 59.2020)
Laut einer Pressemitteilung vom 27.11.2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Novemberhilfe als Dezemberhilfe verlängert.
Wie bei der Novemberhilfe gibt es für mittelbar und unmittelbar Betroffene Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020. Die Antragstellung für die Dezemberhilfe wird aktuell vorbereitet. Sie wird ebenfalls über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen können.
Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer erfolgen. Nur Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen und keine Überbrückungshilfe beantragt haben, können die Anträge direkt stellen. Dafür benötigen sie ihr ELSTER-Zertifikat (über elster.de).