Grundsteuer: Fristablauf zum 31.01.2023 (Nr. 3.2023)

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen läuft am 31.01.2023 ab.Es ist damit zu rechnen, dass bei nicht fristgerechter Abgabe ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts erhoben wird.Wir empfehlen, noch nicht erledigte Erklärungen umgehend abzugeben.Bitte sprechen Sie uns an, falls wir für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung vornehmen sollen.

Pflicht zur Abgabe von Grundsteuer-Feststellungserklärungen ab 01.7.2022 (Nr. 12.2022)

Seit Mitte Mai schreiben einzelne Bundesländer die Eigentümer von Immobilen an und informieren über die bevorstehende Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.Relevant ist hierbei, wer zum Stichtag 01.01.2022 der Eigentümer der Immobilie war. Gerne können wie Sie bei der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung unterstützen bzw. die Erklärung für Sie erstellen.Die dafür erforderlichen Prozesse, Programme bzw. Informationen werden…

Anhebung von Freibeträgen (Nr. 11.2022)

Der Bundestag hat am Donnerstagabend, 12.05.2022, für das Steuerjahr 2022 folgende Entlastungspakete für das Steuerjahr 2022 beschlossen: Anhebung Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 Euro auf neu 10.347 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkommensteuer für 2022 um 200 EUR auf neu 1.200 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Entfernungspauschale…

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Nr. 6.2022)

AM 16.02.2022 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Hier einige ausgewählte Eckpunkte: Arbeitnehmer (nur ausgewählte Pflegeberufe) sollen zusätzlich zum Arbeitslohn einen Pflegebonus steuerfrei in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten (Auszahlung noch im März 2022) können. Die Homeoffice-Pauschale soll bis zum 31.12.2022 gelten. Degressive Abschreibung soll bis…

Handlungsbedarf Grundsteuer (Nr. 1.2022)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zum Stichtag 01.01.2022 werden deshalb neue Grundsteuerwerte festgestellt. Hierfür müssen Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermitteln.Gerne unterstützen wir Sie hierbei. In den kommenden Wochen werden wir Sie auf unserer Internetseite zum geplanten Ablauf weiter…