Pflicht zur Abgabe von Grundsteuer-Feststellungserklärungen ab 01.7.2022 (Nr. 12.2022)
Seit Mitte Mai schreiben einzelne Bundesländer die Eigentümer von Immobilen an und informieren über die bevorstehende Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.
Relevant ist hierbei, wer zum Stichtag 01.01.2022 der Eigentümer der Immobilie war.
Gerne können wie Sie bei der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung unterstützen bzw. die Erklärung für Sie erstellen.
Die dafür erforderlichen Prozesse, Programme bzw. Informationen werden aktuell noch abgestimmt. Erklärungen können technisch frühestens ab 01.07.2022 erstellt und übermittelt werden.
Die Erklärungen müssen dann in einem Zeitraum vom 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 erfolgen.
Für die Erstellung einer Erklärung werden eine Menge von Daten zum Grundstück bzw. zu den Eigentümern benötigt.
Bitte stellen Sie bereits jetzt die erforderlichen Daten/Unterlagen zusammen, damit die Erklärung rechtzeitig fertiggestellt werden kann.
Folgende Informationen sind nach aktuellem Kenntnisstand hierfür erforderlich:
Um welche Art von Immobilie handelt es sich (z.B. Wohnimmobilie, Gewerbeimmobilie, gemischte Immobilie, Unbebautes Grundstück, Landwirtschaftliche Fläche, etc.?
Wer ist Eigentümer (z.B. Einzelperson, Ehepaar, Eigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft, etc.) ?
Wie groß ist die Wohnfläche und Nutzfläche der Immobilie?
Baujahr Gebäude?
Grundstücksgröße in qm?
Letzter Grundsteuerbescheid, letzter Einheitswertbescheid für die Immobilie
Aktueller Grundbuchauszug (hier versuchen wir über externe Anbieter gegen entsprechendes Entgelt Daten zu ermitteln, falls Sie nicht direkt über das Amtsgericht den Auszug anfordern können bzw. wollen).
Sobald uns der weitere Ablauf bekannt ist, werden wir Sie auf unserer Internetseite darüber informieren