Grundsteuer: Verlängerung bis 31.01.2023 (Nr. 14.2022)
Noch nicht in den Medien, schon auf unserer Internetseite: die Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuerreform wurden „für Steuerpflichtige und ihre Berater*innen“ bis zum 31.01.2023 verlängert.
Noch nicht in den Medien, schon auf unserer Internetseite: die Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuerreform wurden „für Steuerpflichtige und ihre Berater*innen“ bis zum 31.01.2023 verlängert.
Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 EUR erhalten auch Selbständige und Gewerbetreibende durch Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung für das III. Quartal 2022. Wird keine Vorauszahlung geleistet, ist das nicht hinderlich, da die EPP bei allen Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung 2022 letztendlich erklärt und abgerechnet wird. Wichtig: Die EPP stellt keine Betriebseinnahme dar, sondern ist unter…
Seit Mitte Mai schreiben einzelne Bundesländer die Eigentümer von Immobilen an und informieren über die bevorstehende Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.Relevant ist hierbei, wer zum Stichtag 01.01.2022 der Eigentümer der Immobilie war. Gerne können wie Sie bei der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung unterstützen bzw. die Erklärung für Sie erstellen.Die dafür erforderlichen Prozesse, Programme bzw. Informationen werden…
Der Bundestag hat am Donnerstagabend, 12.05.2022, für das Steuerjahr 2022 folgende Entlastungspakete für das Steuerjahr 2022 beschlossen: Anhebung Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 Euro auf neu 10.347 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkommensteuer für 2022 um 200 EUR auf neu 1.200 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Entfernungspauschale…
Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnflächen können auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Die erforderlichen Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe IV ist noch bist zum 15.06.2022 möglich. Es werden u.a. die monatlichen Umsätze von Januar bis Juni 2022 abgefragt und Begründungen für die branchenweiten und die unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.