Grundsteuer: Verlängerung bis 31.01.2023 (Nr. 14.2022)
Noch nicht in den Medien, schon auf unserer Internetseite: die Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuerreform wurden „für Steuerpflichtige und ihre Berater*innen“ bis zum 31.01.2023 verlängert.
Noch nicht in den Medien, schon auf unserer Internetseite: die Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuerreform wurden „für Steuerpflichtige und ihre Berater*innen“ bis zum 31.01.2023 verlängert.
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Tempus fugit. Tributa manent.