Energetische Maßnahmen in selbstgenutzer Wohnung (Nr. 10.2022)
Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnflächen können auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Die erforderlichen Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gerne persönlich.