Arbeitszimmer von fliegendem Personal (Nr. 8.2018)

Es ist unstrittig, dass der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Flugbegleiters bzw. einer Flugbegleiterin nicht das häusliche Arbeitszimmer, sondern das Flugzeug ist. Wenn dem Flugbegleiter/der Flugbegleiterin kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann wären nach der gesetzlichen Regelung als Werbungskosten pro Jahr 1.250,00 EUR für das häusliche Arbeitszimmer abzugsfähig. Leider hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden,…

KSK-Beitrag sinkt (Nr. 7.2018)

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 wurde am 03. August 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sinkt der Abgabesatz zum zweiten Mal in Folge und liegt im Jahr 2018 mit 4,2 Prozent um einen Prozentpunkt niedriger als 2016  (5,2 Prozent). Seit Inkrafttreten des Gesetzes prüfen und beraten die Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse vermehrt. Dadurch seien seit 2015 etwa 50.000…

Falsche Rechnungsnummer: kein schwerwiegender Mangel der Buchführung (Nr. 6.2018)

Dem Finanzgericht Köln haben wir ein Urteil zu verdanken, nach dem nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern keinen schwerwiegenden Mangel der Buchführung mehr darstellen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Steuerpflichtige nun die Rechnungen nummerieren können wie sie wollen. Wir empfehlen weiterhin eine einfache und fortlaufende Nummerierung der Rechnungen. Gibt es Probleme mit ausgefallenen Rechnungsnummern, doppelt vergebenen Rechnungsnummern,…

Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen (Nr. 5.2018)

Ein neues BfH-Urteil vom 18.05.2017 (VI R 9/16 BStBl. II S. 988) bestätigt leider, dass Scheidungskosten sich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung auswirken. Die Begründung bezieht sich darauf, dass Prozesskosten nur noch in wenigen Fällen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Notwendige Voraussetzung dieser Fällen ist die Zwangsläufigkeit. Und die sieht der BFH bei Scheidungskosten nicht…

Abgeltungssteuer (Nr. 4.2018)

Werden zukünftig Sparer steuerlich stärker Belastet? Seit 2009 wird auf Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer von den Banken berechnet (zuzüglich ggf. Solz und kirchensteuer). Diese Steuer kann man wenigstens teilweise bis ganz zurück erhalten, wenn der eigene Steuersatz in der Einkommensteuererklärung unter 25% liegt. Dazu müssen sämtlich Kapitalrträge eines Jahres in der Steuererklärung angegeben werden