Politische Entwicklung der Abgeltungssteuer (Nr. 4.2018)
Werden zukünftig Sparer steuerlich stärker Belastet?
Im Rahmen der aktuellen politischen Entwicklungen und der stattgefundenen Sondierungen, zwischen CDU und CSU über eine mögliche Koalition mit der SPD, wurde über die Abschaffung der seit dem Jahr 2009 geltenden Abgeltungssteuer gesprochen.
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer als Vereinfachung für Bürger und Steuerverwaltung eingeführt. Sparer profitieren in der Folge davon, dass Banken bei Zinserträgen direkt 25 % Steuern einbehalten und an die Finanzämter abführen. Somit sind Steuerpflichtige grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Zinsen in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Weiterhin profitieren Bürger durch den vergleichsweise niedrigen Steuersatz von 25 %, da bereits ab einem jährlichen Einkommen von ca. 26.000 – 28.000 EUR der persönliche Steuersatz über 30 % steigen kann.
Im Falle der Abschaffung der Abgeltungssteuer steigt unseres Erachtens zunächst der Verwaltungsaufwand, da alle Zinserträge auf Spareinlagen jährlich in der Steuererklärung anzugeben sind. Weiterhin ist es sehr wahrscheinlich, dass Kapitalerträge den persönlichen Einkommenssteuertarif unterworfen werden. In der Folge ist damit zu rechnen, dass Sparer mehr als die derzeitigen 25 % Steuern zahlen müssen. Betrachtet man die Auswirkungen in Zusammenhang mit den derzeit vorherrschenden niedrigen Zinsen auf Spareinlagen, wird es in Zukunft noch unattraktiver Erspartes bei Banken anzulegen. Insofern könnten zukünftig Investitionen in Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile weiter an Bedeutung gewinnen.
Es bleibt vorerst abzuwarten, ob eine Regierungsbildung zwischen den genannten Parteien zustande kommt und ob in Zukunft die Abschaffung der Abgeltungssteuer in Deutschland realisiert wird.