Abgeltungssteuer (Nr. 4.2018)
Werden zukünftig Sparer steuerlich stärker Belastet?
Seit 2009 wird auf Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer von den Banken berechnet (zuzüglich ggf. Solz und kirchensteuer).
Diese Steuer kann man wenigstens teilweise bis ganz zurück erhalten, wenn der eigene Steuersatz in der Einkommensteuererklärung unter 25% liegt.
Dazu müssen sämtlich Kapitalrträge eines Jahres in der Steuererklärung angegeben werden