Abgeltungssteuer (Nr. 4.2018)

Werden zukünftig Sparer steuerlich stärker Belastet?

Seit 2009 wird auf Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer von den Banken berechnet (zuzüglich ggf. Solz und kirchensteuer).

Diese Steuer kann man wenigstens teilweise bis ganz zurück erhalten, wenn der eigene Steuersatz in der Einkommensteuererklärung unter 25% liegt.

Dazu müssen sämtlich Kapitalrträge eines Jahres in der Steuererklärung angegeben werden