KSK-Beitrag sinkt (Nr. 7.2018)

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 wurde am 03. August 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sinkt der Abgabesatz zum zweiten Mal in Folge und liegt im Jahr 2018 mit 4,2 Prozent um einen Prozentpunkt niedriger als 2016  (5,2 Prozent).

Seit Inkrafttreten des Gesetzes prüfen und beraten die Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse vermehrt. Dadurch seien seit 2015 etwa 50.000 zusätzliche abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Zusätzlich haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Weil mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Das ist gerecht und stärkt die Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung.

Quelle: www.bmas.de