Falsche Rechnungsnummer: kein schwerwiegender Mangel der Buchführung (Nr. 6.2018)

Dem Finanzgericht Köln haben wir ein Urteil zu verdanken, nach dem nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern keinen schwerwiegenden Mangel der Buchführung mehr darstellen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Steuerpflichtige nun die Rechnungen nummerieren können wie sie wollen. Wir empfehlen weiterhin eine einfache und fortlaufende Nummerierung der Rechnungen. Gibt es Probleme mit ausgefallenen Rechnungsnummern, doppelt vergebenen Rechnungsnummern, Stornierungen von Rechnungen etc. dann dokumentieren Sie das bitte! Das ist wichtig. (FG Köln vom 07.12.2017, 15 K 1122/16)