Elektronischer Marktplatz (Nr. 24.2018)
Ab 2019 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die Steuerausfälle auf elektronischen Marktplätzen z. B. auf Plattformen wie Amazon, verhindern sollen. Dies führt bei den Betreibern der Marktplätze zu einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der an die Händler weitergeleitet wird. Für die Händler ist eine besondere Antragsstellung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG notwendig. Diese Antragstellung…