Doppelte Haushaltsführung
Nutzt ein Steuerpflichtiger einen zweiten Haushalt in der Nähe seiner Arbeitsstätte, so kann er Aufwendungen hierfür bis zu 1.000,00 EUR im Rahmen der doppelten Haushaltsführung monatlich steuerlich geltend machen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG). Das FG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die notwendige Einrichtung der zweiten Wohnung nicht unter diese Grenze…