Autor: Martin W. Kellner

  • Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie

    Wird eine vermietete Immobilie veräußert, dann sind die Schuldzinsen nach der Veräußerung nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Hat der Verkäufer zur Vermeidung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung den Verkaufserlös festverzinslich angelegt, dann sind die Darlehenszinsen trotzdem nicht abzugsfähig. (FG Münster 4 K 173/13) Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehört eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Finanzierung und nicht zu Einkünften aus der…

  • Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Kinder bei den Eltern

    Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder können in der Einkommensteuererklärung der Eltern als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Nach § 10 Abs 1 Nr. 3 S. 2 EStG können selbstgezahlte Beiträge angesetzt werden und Beiträge, die im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragen wurden.

  • Vermietung mit Einbauküche

    Wer eine Wohnung mit Einbauküche vermietet, wird diese möglicherweise irgendwann austauschen. Wird die Einbauküche vollständig ausgetauscht, dann sind die dabei entstehenden Aufwendungen kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 14/15)

  • Zinslose Darlehen an Mitarbeiter

    Gewährt ein Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen an einen Mitarbeiter, dann erhält der Mitarbeiter einen Vorteil durch die Zinslosigkeit. Dieser Vorteil muss bewertet werden und unterliegt der Lohnsteuer (BMF vom 19.05.2015). Das gilt auch für zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen. Der Vorteil ist aber nur dann zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des…

  • Photovoltaikanlage

    Der Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielte mit seiner Anlage dauerhafte Verluste. Auch nach Erstellung einer Prognoseberechnung war klar, dass sich über alle Jahre hinweg in der Zusammenrechnung kein Totalgewinn mit der Anlage erzielen lässt. Das Finanzamt hat daraufhin in der Einkommensteuererklärung die Verluste nicht anerkannt. Begründung: es liegt Liebhaberei vor. Dank bereits bestandskräftigem Urteil vom Finanzgericht…