Keine Versteuerung privater Nutzung von betrieblichen PKW ohne Fahrtenbuch (Nr. 56.2019)

Wenn ein Unternehmer einen betrieblichen PKW nutzt, dann ist in der Regel auch die Möglichkeit der privaten Nutzung gegeben und zu versteuern. So möchte es gerne das Finanzamt, dass grundsätzlich die private Nutzung unterstellt. Dagegen haben sich Unternehmer gewehrt, die nachweisen konnten, dass sie gleichwertige bzw. sogar hochwertigere Fahrzeuge  im Privatvermögen und zur privaten Nutzung…

Fast ausschließlich betriebliche Kfz.-Nutzung (Nr. 44.2019)

Es gibt ein neues Urteil zur fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Kfz. Das FG Münster hat am 10.07.2019 entschieden, dass die fast ausschließlich betriebliche Nutzung nicht mit nachträglich erstellten Unterlagen nachgewiesen werden kann. (7 K 2862/17 E) Weiterhin gilt in solchen Fällen: ein absolut ordentlich geführtes Fahrtenbuch schafft Sicherheit!

Kostenbeteiligung bei Dienstfahrzeugen (Nr. 12.2019)

Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, dann muss er den privaten Nutzungsanteil in seiner Lohnabrechnung versteuern. Der private Nutzungsanteil wird in der Regel nach der gesetzlichen 1%-Methode oder nach der Fahrtenbuch-Methode berechnet. Wenn der Arbeitnehmer für die Kfz.-Nutzung dem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt zahlt, dann wird dieses von dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen…

Begünstigung von E-Autos. Es muss nicht immer knattern! (Nr. 27.2018)

Ab 2019 eine Neuerung bei Elektrodienstwagen: Monatlich wird ein Prozent des halben Bruttolistenpreis versteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung halbiert sich also auf die Hälfte die für Nicht-E-Kfz. angesetzt werden muss: Diesel- und Benzinfahrzeuge versteuern ein Prozent des vollen Bruttolistenpreises.  Wählt man die Fahrtenbuchmethode, dann wird es noch besser: es wird nur die Hälfte der…