Fast ausschließlich betriebliche Kfz.-Nutzung (Nr. 44.2019)

Es gibt ein neues Urteil zur fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Kfz. Das FG Münster hat am 10.07.2019 entschieden, dass die fast ausschließlich betriebliche Nutzung nicht mit nachträglich erstellten Unterlagen nachgewiesen werden kann. (7 K 2862/17 E) Weiterhin gilt in solchen Fällen: ein absolut ordentlich geführtes Fahrtenbuch schafft Sicherheit!