Begünstigung von E-Autos. Es muss nicht immer knattern! (Nr. 27.2018)

Ab 2019 eine Neuerung bei Elektrodienstwagen: Monatlich wird ein Prozent des halben Bruttolistenpreis versteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung halbiert sich also auf die Hälfte die für Nicht-E-Kfz. angesetzt werden muss: Diesel- und Benzinfahrzeuge versteuern ein Prozent des vollen Bruttolistenpreises.  Wählt man die Fahrtenbuchmethode, dann wird es noch besser: es wird nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten für private Fahrten angesetzt.

Auch Hybridfahrzeuge können begünstigt sein, wenn sich die Batterien aus dem Netz aufladen lassen (Plug-in-Hybride).

Die Begünstigungen gelten aktuell nur für Fahrzeuge, die vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft werden.