Neuer Grundfreibetrag ab 2019 (Nr. 28.2018)

Der Grundfreibetrag erhöht sich weiterhin von 9.000,00 EUR auf 9.168,00 EUR. Bis zu diesem Betrag an Einkünften ergibt sich keine Einkommensteuer.

Ab 55.961,00 EUR zu versteuerndes Einkommen erreicht man in 219 den Spitzensteuersatz von 42% (in 2018 waren es noch 54.950,00 EUR).