Ping Pong: Erhöhung der Bemessungsgrundlage (Nr. 29.2018)

Haben wir schon über „Ping Pong“ geredet? Die Bemessungsgrundlage für steuerliche wirksame Zahlungen zur Basisrente erhöht sich in 2019 auf 24.305,00 EUR. Es können sich in 2019 insgesamt 88% der entsprechenden Beiträge steuerlich auswirken. Sprechen Sie mich bitte spätestens Ende Oktober bis Anfang November auf „Ping Pong“ an.